Kirchenverwaltungswahl am 24.11.2024
Eine gesondere Einladung zur Wahl (Wahlaufforderung oder Wahlschein) bekommen Sie nicht.
Informationen zur Kirchenverwaltungswahl allgemein finden Sie unter der Adresse https://www.unsere-kirchenverwaltung.de
Wenn Sie in einer anderen Pfarrei wählen möchten, als Ihre Heimat-/Wohnortpfarrei, benötigen Sie einen Dispens, den Sie hier herunterladen können. Diesen geben Sie bitte in der Pfarrei ab, wo Sie wählen wollen. Die Frist endet am 17.11.2024
Pfarrei Rosenkranzkönigin
Am 24.11.2024 ist das Wahllokal von 10 bis 14 Uhr im Pfarrbüro Rosenkranzkönigin (Hauptstraße 36, Neubiberg) geöffnet.
Der Wahlausschuss steht Ihnen für Rückfragen zur Verfügung:
Stefan Füger (Pfarrer), 089 6600480
Veronique Förg, 089 81305771
Marion Laumeyer, 089 66002466
Johann Schopp, 089 6018584
Sebastian Stiegler, 089 89054337
Pfarrei St. Bruder Klaus
Am 23.11.2024 ist das Wahllokal von 18 bis 20 Uhr im Eingangsbereich Süd (Bücherstand) und am 24.11.2024 von 08:30 bis 11:30 Uhr im Pfarrheim St. Bruder Klaus (Putzbrunner Straße 270, München) im Raum 1 geöffnet.
Der Wahlausschuss steht Ihnen für Rückfragen zur Verfügung:
Stefan Füger (Pfarrer), 089 6600480
Monika Dirschl
Michael Gallenberger
Gabriele Hartl
Simone Stiefel
Falls Sie am 24.11.2024 nicht persönlich zur Wahl gehen können, besteht die Möglichkeit ab 11.11.2024 bis 20.11.2024 Briefwahl in den Pfarrbüros persönlich zu beantragen.
Ihre Kandiddaten (pro Pfarrei sind 6 Kirchenverwaltungsmitglieder zu wählen):
Pfarrei Rosenkranzkönigin
- Dr. Becker-Casademont, Rudolf
- Filipiak-Pittroff, Birgit
- Förg, Markus
- Lang, Joachim
- Laumeyer, Herbert
- Ratzinger, Herbert
- Schopp, Johann
- Stiegler, Sebastian
Pfarrei St. Bruder Klaus
- Androleit, Elisabeth
- Banzer-Eisele, Eva
- Breitbeck, Peter
- Dr. Deil, Thomas
- Dirschl, Monika
- Filser, Peter
- Horn, Michael
- Kiesling, Tobias
- Konnerth, Gerhard
- Schinner, Bernd
- Schwarz, Andreas
- Dr. Stiefel, David
Jeder Wähler und jede Wählerin hat 6 Stimmen. Die Wahl wird in geheimer und unmittelbarer Stimmabgabe vorgenommen. Die Stimmzettel müssen so zusammengelegt sein, dass die darin verzeichneten Namen verdeckt sind. Stimmzettel werden im Wahllokal für die Wählerinnen und Wähler bereitgehalten. Es dürfen nur diese Stimmzettel benutzt werden. Ungültig sind andere Stimmzettel, oder solche, die unterschrieben oder mit einem äußeren Kennzeichen versehen sind.
Zur Stimmabgabe ist jede Person berechtigt, deren Wahlstimmrecht in der Wählerliste aufgeführt ist oder die ihre Wahlberechtigung nachweisen kann. Zur Überprüfung der Wahlberechtigung sind auf einem Vordruck Familienname, Vorname, Alter und Anschrift anzugeben. Vordrucke werden im Wahllokal bereitgehalten.
Im Zweifelsfall sind die Angaben durch den amtlichen Personalausweis oder ein vergleichbares Dokument nachzuweisen. Wahlberechtigt ist, wer
- der römisch-katholischen Kirche angehört,
- in diesen Kirchengemeinden (Rosenkranzkönigin oder St. Bruder Klaus) seinen Hauptwohnsitz begründet und
- am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet hat (Art. 11 Abs. 2 GStVS).